Tipp des Monats
Tipps zum Schutz vor UV-Strahlung
Zur
Begrenzung gesundheitlicher Risiken beim Sonnenbaden empfiehlt das Bundesamt
für Strahlenschutz:
- Die Haut sollte langsam an längere Sonnenbestrahlung
gewöhnt werden. Gegebenenfalls sind die Mittagsstunden zwischen 12 und 15
Uhr im Schatten zu verbringen.
- Die Anzahl von intensiven Bestrahlungen der Haut soll
etwa 50 pro Jahr nicht überschreiten. Sonnenbrand ist stets zu vermeiden.
- Kleinkinder sind besonders gut vor starker Sonneneinstrahlung
zu schützen. Die UV-Dosis, die man in den ersten Lebensjahren erhält, ist
ein bestimmender Faktor bei der Entstehung von Hauttumoren.
- Der beste Sonnenschutz sind geeignete Kleidung, Hut
und Sonnenbrille. Unbedeckte Körperpartien sind mit Sonnenschutzmitteln einzureiben,
deren Lichtschutzfaktor etwa dem doppelten UVI-Wert entspricht. Für empfindliche
und nicht lichtgewöhnte Haut wird mindestens Lichtschutzfaktor 15 empfohlen
- besonders auch für Kleinkinder.
- Sonnenschutzmittel sollen sowohl im UV-A- als auch
im UV-B-Bereich schützen. Sie sind mindestens 30 Minuten vor dem Sonnenbad
aufzutragen.
- Niemals ohne geeigneten Augenschutz direkt in die
Sonne blicken!
- Wer Medikamente einnimmt, sollte vor dem Sonnenbaden
den behandelnden Arzt befragen. Bestimmte Arzneimittel erhöhen die Lichtempfindlichkeit
der Haut oder lösen lichtbedingte Allergien aus.
- Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Sonnenbaden
möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentierung.
© Bundesamt für Strahlenschutz www.bfs.de